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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ein schriftliches Anerkenntnis durch uns stattgefunden hat, welches sich immer nur auf das Einzelgeschäft bezieht. Erweiterungen zur AGB werden schriftlich detailliert im Angebot aufgezeigt und dargestellt.
 

§ 2 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart ist, ist die Ware binnen einer Frist von 5 Tagen nach Datum der Rechnungserstellung zahlbar. Zum Skontoeinbehalt ist der Käufer nicht berechtigt. Ist der Zahlungstermin überschritten, tritt automatisch Verzug nach den gesetzlichen Grundlagen ein. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir individuelle Zahlungsbedingungen erstellen können. Aktuell zahlen unsere Kunden 50 % der Projektsumme 21 Tage vor datierter Umsetzung, 30 % nach erfolgreicher Dachinstallation, 15 % nach erfolgreicher Installation von Wechselrichter oder Speicher und 5 % bei Abnahme durch den Stromversorger der Kunden. Nach Erhalt der Rechnung hat der Kunde eine Frist von Tagen zur Zahlung der aufgezeigten Summe.
 

§ 3 Lieferung

Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Konstruktion- oder Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Das Risiko geht mit Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach deren Erhalt auf sichtbare Schäden bzw. offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zeigen sich solche Mängel, hat der Käufer diese binnen 2 Wochen seinem Verkäufer in Text- oder Schriftform anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, ist der Verkäufer berechtigt, Ansprüche des Käufers hinsichtlich dieser Beschädigung zurückzuweisen.
 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die Ware (PV-Module, Wechselrichter, Batteriespeicher, Wall-Box und Sonstiges) bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Verkäufers. Eine Ermächtigung zur Weiterveräußerung vor vollständiger Kaufpreiszahlung wird ausdrücklich nicht erteilt. Die gelieferten Gegenstände dürfen erst dann mit einem Grundstück fest verbunden werden, wenn der Kaufpreis vollumfänglich bezahlt ist.
 

§ 5 Gewährleistung

Die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit handelt. Die Gewährleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht abweichend nachfolgender

Regelungen:
Ist der Käufer Unternehmer, sind wir zur eigenen Ausübung des Wahlrechts bzgl. Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Zeigen sich Mängel am Produkt, ist der Käufer verpflichtet, diese unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Die Anzeige hat zu erfolgen in Schrift- oder Textform. Unterbleibt eine solche unverzügliche Anzeige, ist der Verkäufer berechtigt, die Gewährleistung zu verweigern.

 

§ 6 Garantie

Garantieansprüche des Verkäufers gegen den Hersteller werden, soweit sie bestehen, hiermit abgetreten. Bestehen neben den Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer für den Käufer inhaltsgleiche Garantieansprüche gegen den Hersteller, so kann der Verkäufer die Gewährleistung verweigern (Einrede), wenn der Käufer nicht zunächst außergerichtlich versucht hat, seine Ansprüche gegen den Hersteller durchzusetzen. Die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bleiben parallel bestehen. Wird die berechtigte Mängelrüge gegen den Garantiegeber dem Verkäufer zur Kenntnis mitgeteilt oder eine solche gegen ihn selbst erhoben, gilt die Verjährung als gehemmt.
 

§ 7 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden sowie Ersatz für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es wird gesetzlich zwingend gehaftet. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 

§ 8 Abnahme einer Montageleistung

Wurde die Photovoltaikanlage montiert, so gilt die Anlage 3 Tage nach der Netzaufschaltung (Inbetriebnahme) als abgenommen, es sei denn, es werden bis zu diesem Zeitraum Mängel in Text- oder Schriftform gerügt.
 

§ 9 Sonstige Punkte, die durch den Käufer beachtet werden sollten

1. Erd- und Stemmarbeiten sind nicht Bestandteil dieses Angebots.
2. Der Zählerplatz wird entsprechend der gültigen Norm hergestellt.
3. Die Tragfähigkeit des Daches zur Aufnahme der PV-Anlage ist bauseits durch den Kunden sicherzustellen.
4. Ein Netzwerkanschluss in Form einer Datenfernverbindung wird vom Kunden zur Verfügung gestellt.
5. Die Voraussetzung für eine sichere Installation des Solarsystems ist eine bauseitig normgerechte Elektroinstallation. Diese ist durch den Kunden sicherzustellen.
6. Der Termin zum Aufbau der Anlage richtet sich nach Verfügbarkeit der angebotenen Materialien, sowie der Montagekapazität. Dies kann zu einer deutlichen Verschiebung eines geplanten Aufbautermins führen.
7. Zur Wahrung möglicher Garantieansprüche sind die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller einzuhalten. Hierzu können bspw. die Umgebungstemperaturen sowie die Aufstellbedingungen der installierten Geräte zählen.
8. Aufgrund der aktuell angespannten Beschaffungssituation kann es vereinzelt dazu kommen, dass angebotene Komponenten nicht verfügbar sind. In diesem Fall kommen wir mit einer alternativen Lösung auf Sie zu.

 

§ 10 Gerichtsstand / Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Walsrode. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers (Walsrode). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

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